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ADOPTIONSVERTRAG

​

Liebe angehende Katzeneltern!

 

Wir freuen uns sehr, dass Sie in Betracht ziehen, ein Kätzchen aufzunehmen.

Bitte denken Sie daran, dass diese Entscheidung eine lebenslange Verpflichtung gegenüber dem Tier ist, die viel Zeit, Geduld und Achtsamkeit erfordert.

 

Ihre Kätzchen befinden sich in der Wachstumsphase und benötigen während dieser Zeit besondere Pflege und Aufmerksamkeit, um gesund und glücklich in ihrer neuen Familie aufzuwachsen.

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das physische und psychische Wohlbefinden der Tiere von großer Bedeutung ist.

 

Regelmäßige Tierarztbesuche, hochwertige Ernährung und ausreichende Bewegung sollten daher unbedingt berücksichtigt werden.

 

Ihr Engagement wird von den Fellnasen jedoch um ein Vielfaches belohnt.

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VERTRAGSVEREINBARUNG

 

1.  Vertragsparteien

 

Vertragsvereinbarung zwischen Züchter (nachstehend als Verkäufer genannt)

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Vor/Nachname:              Irina Meier

Telefonnummer:            +43 (0) 664 / 855 95 27

E-Mail:                            office@ragdoll.wien

Webseite:                       www.ragdoll.wien

Instagram:                      https://instagram.com/ragdoll.wien

 

 

 

und Herr / Frau / Familie_________________________________________________________

(nachstehend als Käufer/in genannt)

 

Straße:_________________________________     Hausnummer / Türe: __________________

 

Postleitzahl:_____________________________    Wohnort:_____________________________

 

Telefonnummer:_________________________    Email:________________________________

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2.  Gegenstand des Vertrages

 

2.1.        

Der Käufer erwirbt ein Kitten als Eigentümer und der Verkäufer verkauft dem Käufer das Kitten mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages zu dem nachstehend angegebenen Kaufpreis.

 

2.2.        

Das Kitten wird als Liebhabertier erworben.

Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, mit ihr nicht zu züchten oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.

 

2.3.        

Kastrationsbestätigung muss bis spätestens nach dem 9. Lebensmonat des Tieres unaufgefordert dem Züchter zugesandt werden.

 

2.4.        

Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen, mit einem Liebhabertier zu züchten, darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze mit einem Tier derselben Rasse mit dem Ziel der Aufzucht von Kitten zu verstehen, so ist dieses Unterfangen mit dem Züchter abzuklären.

Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so verpflichtet sich der Käufer, den Aufpreis für ein Zuchttier in Höhe von 1500 € Euro zusätzlich (unabhängig des Kaufpreises) an den Züchter binnen 5 Werktagen zu entrichten.

Damit erwirbt der Käufer das Recht der Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Verpaarungspartner, sowie Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema der Katzenzucht durch den Verkäufer.

 

2.5.        

Werden die genannten Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine Vertragsstrafe von 5.000 € fällig.

Außerdem hat der Züchter (Verkäufer) das Recht, das Tier, so weit möglich, ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung, mit allen zu dem Tier gehörenden Papieren (Stammbaum, Impfausweis) zurückzufordern.

 

Name des Kitten:          ________________________________________________________

Datum der Geburt:       ________________________________________________________

Geschlecht:                                  O männlich                     O weiblich

Farbe / Muster:             ________________________________________________________

Registrierungsnummer: ________________________________________________________

Chip – Nummer:            ________________________________________________________

erstes Kennenlernen (ab der 8.ten Lebenswoche des Kitten möglich): ____________________

vereinbartes Übergabedatum: ________________________________________________________

Kaufpreis des Kitten:___________________________________€

Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung:___________________________________ €

Restzahlung bei bzw. vor Übergabe des Kitten:___________________________________€

 

Bezahlung mittels Banküberweisung:                             Bezahlung in bar:

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3.  Pflichten des Käufers

 

3.1         

Tiere sind keine Sachen, sondern empfindungs- und leidensfähige Mitgeschöpfe, deren Würde durch den Gesetzgeber geschützt ist.

Der Käufer ist sich dessen und seiner hohen Verantwortung gegenüber dem Tier bewusst und übernimmt deshalb die folgenden Pflichten:

 

3.2         

Der Käufer verpflichtet sich, die Katze tiergerecht und einwandfrei zu halten und zu pflegen.

Überdies ist das Tier tierärztlich genügend versorgen zu lassen (u.a Schutzimpfungen in regelmäßigen Abständen), und es sind ihm ausreichende und geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten (insbesondere bei Wohnungskatzen) und soziale Kontakte zu bieten.

 

3.3         

Der Käufer unterlässt alle Misshandlungen und Quälereien des Tieres und duldet auch keine solchen durch Dritte.

 

3.4         

Der Käufer bestätigt, das Tier nur für sich selbst und nicht als Zwischenverkäufer für andere

Personen zu erwerben.

 

3.5         

Nicht zu Versuchszwecken zu verwenden oder dazu weiter zu veräußern.

 

3.6         

Nicht an Zoohandlungen oder berufsmäßige Tiervermittler weiter zu veräußern.

Vor einer geplanten Weitergabe umgehend den Verkäufer darüber schriftlich zu informieren und die Zustimmung einzuholen hat.

 

3.7         

Das Kitten bzw. die Katze darf nicht in ein Tierheim abgegeben oder verschenkt werden.

 

3.8         

Die Anschriftenänderungen sind dem Verkäufer unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung oder Nichterfüllung der vorstehenden Punkte

verpflichtet sich der Käufer schon jetzt zur unverzüglichen Rückgabe des Tieres an den Züchter - ohne Rückerstattung des Kaufpreises des Tieres - bei gleichzeitiger Beendigung dieses Vertrages.

 

3.9         

Die Entscheidung des Käufers, ein Tier zu kaufen, ist eine bewusste und wohlüberlegte Entscheidung.

 

3.10       

Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die Anpassung des gekauften Tieres in seinem Haushalt (mit beratender Unterstützung des Züchters), einschließlich der Interessen von Familienmitgliedern, Nachbarn, Verwandten, anderen Tieren im Haushalt usw.

 

3.11       

Im Falle von Problemen, die nicht mit der Gesundheit des Tieres zusammenhängen, kann es ohne Rückerstattung der Kosten in die Cattery Ragdoll of Vienna Spirit zurückgenommen werden. Dies gilt auch bei plötzlich auftretender Tierallergie beim Käufer und seinen Familienangehörigen. Tests auf mögliche Allergien sollten vor dem Kauf eines Kätzchens durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft in jedem Fall der Züchter.

 

3.12       

Der Züchter empfiehlt, das Tier mindestens 2 Monate weiterhin mit Produkten der Marke

ANIfit® zu füttern. Eine ausführliche Beratung seitens des Züchters ist jederzeit möglich.

Sollte es trotzdem zu einer Futterumstellung kommen kann diese beim Tier sehr leicht zu einer Darmirritation führen, der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung.

Sie bekommen von uns einen 10%igen Rabatt auf Ihre Bestellung bei ANIfit®.

 

3.13       

Der Käufer ist sich bewusst, dass wenn er der Katze/Kater Freigang gewährt, oder die Katze/Kater Kontakt zu anderen Katzen hat, ein erhöhtes Risiko der Erkrankung an Parasiten, Pilzerkrankungen und Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel der Feline Infektiösen Peritonitis (FIP) oder dem Feline Immunschwächevirus (FIV) besteht.

Der Verkäufer übernimmt daher ab Übergabezeitpunkt keine Gewähr für Infektionskrankheiten.

 

3.14       

Zum Zeitpunkt des Todes der Katze/des Kätzchens müssen die Mängel durch einen Obduktionsbericht in einer dafür geeigneten und befugten Veterinärabteilung bestätigt werden. Es erfolgt keine Bar-Rückerstattung, wenn das Kätzchen die Krankheiten während der Übertragung oder im Wohngebiet des Käufers erworben hat.

 

4.  Abgabe und Gesundheit

 

4.1         

Die Katze ist bei der Abgabe mindestens 3 Monate alt. Sie ist entwöhnt und stubenrein.

Das Tier ist geimpft. Zusammen mit dem Kätzchen wird ein Veterinärpass übermittelt, auf dem alle durchgeführten Impfungen aufgeführt sind.

 

4.2         

Das Tier ist gesund und frei von Flöhen, Ohrmilben, Würmern und hat eine einwandfreie Wesensentwicklung für das Alter. Die Katze ist frei von FIP ( Feline infektiöse Peritonitis ) und von FeLV (Feline Leukämie Virus).

 

4.3         

Der Verkäufer erklärt ausführlich, dass Erreger wie Gardien, Kokzidien, gasbildende Bakterien oder andere Darmparasiten in der Umwelt leider vorkommen und werden nicht als Mangel anerkannt.

Der Käufer ist darüber in Kenntnis und wurde entsprechend seitens des Züchters darüber aufgeklärt, dass bei einer neuen Wohnsituation des Kitten (neues zuhause) eine Stresssituation entstehen kann, wodurch es bei dem Kitten für einige Zeit zu Verdauungsproblemen wie zB. Durchfall kommt.

 

4.4         

Der Züchter versichert außerdem, dass ihm keine offensichtlichen Mängel sowie Krankheiten (erworbene oder vererbte) bekannt sind.

Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis wird dem Käufer übergeben.

 

4.5         

Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Käufer, dass zum Zeitpunkt des Kaufes des Tieres keine sichtbaren Krankheitszeichen bei dem Kitten vorhanden sind.

 

4.6         

Die Wochengarantie (ab Umzug des Kitten) gilt lediglich für eine mögliche Infektion des Tieres beim Züchter und erfordert vom Käufer, dass jeglicher Kontakt des gekauften Tieres mit anderen Tieren innerhalb einer Woche ab Umzug des Kitten vermieden wird (Quarantäne). In dieser Frist darf der Käufer ohne vorherige Zustimmung des Züchters keine Veränderungen in Bezug auf Futter, Fütterung, Gesundheitsmaßnahmen (einschließlich Impfung und Entwurmung) oder andere Manipulationen vornehmen, es sei denn, es handelt sich um einen medizinischen Notfall.

Andernfalls entzieht sich der Züchter vollständig jeglicher Verantwortung für die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer.

 

4.7         

Der Züchter haftet nicht für verborgene Mängel und Krankheiten. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen Mängeln, die nach der Übergabe des Tieres aufgetreten sind, sind gegenüber dem Züchter ausgeschlossen. Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze sowie für wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse und Farbmerkmale auf den Käufer über. Der Züchter haftet nicht für die weitere körperliche und gesundheitliche Entwicklung der Katze, da dies außerhalb seines Einflusses liegt.

 

4.8         

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (1 Woche ab Umzug) werden keine weiteren Reklamationen bezüglich des Zustandes des Tieres akzeptiert. Der Käufer kann jederzeit auf die beratende Unterstützung des Züchters zählen.

Die Entscheidung über eine Untersuchung der Tiere seiner Cattery kann nur der Züchter treffen.

 

4.9         

Bitte beachten Sie: Es gibt keine 100%ige Garantie bei einem Lebewesen wie einem Tier. Jedes Tier kann bei unsachgemäßer Pflege und Haltung unterschiedlichen Stresssituationen ausgesetzt sein, welche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Psyche haben können.

 

4.10       

Der Züchter haftet nicht für gesundheitliche Probleme der anderen Tiere des Käufers.

Der Käufer ist sich der Notwendigkeit bewusst, neu erworbene Tiere unter Quarantäne zu stellen.

 

4.11       

Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung für Katzen. Eine Gesundheitsversicherung ist eine wichtige und gute Investition, um sicherzustellen, dass Ihr geliebter Vierbeiner im Falle von Krankheit oder Verletzung gut versorgt ist. (zB AGILA).

 

 

 

5.  Reservierung

 

5.1         

Nach Anzahlung des angegebenen Betrags __________€  gilt das Kätzchen als reserviert, es kann nicht von anderen potenziellen Käufern reserviert werden. Nachdem Sie ein Kätzchen gebucht (verbindlich reserviert) und diese Vereinbarung unterzeichnet haben, können die Gesamtkosten ___________€ für ein Kätzchen nicht mehr geändert werden.

 

5.2         

Dieses Kitten wird ohne Zuchtnutzungsrecht erworben. Die Klasse des reservierten Kitten wird als "PET“ definiert.

 

5.3         

Der Kaufpreis beträgt ___________€ und ist am Übergabetag zu zahlen oder so überwiesen, dass der vereinbarte Betrag vor der Abholung auf dem Konto eingegangen ist.

 

5.4         

Als Übergabetermin wird der ________________________________vereinbart.

 

5.5         

Der Käufer verpflichtet sich, das Kätzchen zu kaufen, bevor das Kätzchen 3,5 Monate alt ist.

Erfolgt die Abholung des Kitten bis zum Alter von 3,5 Monate nicht, so hat der Züchter das Recht, das Kitten gesondert zu verkaufen. In diesem Fall ist die Vorauszahlung nicht erstattbar.

 

5.6         

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Verkäufers.

 

5.7         

Der Käufer hat das Recht, den Kauf des kitten aus beliebigen Gründen abzulehnen bzw. zurückzutreten, auch wenn die Entwicklung des Kätzchens zum Zeitpunkt seiner Übergabe nicht zufrieden stellend ist.

Die Vorauszahlung ist nicht erstattungsfähig.

 

5.8         

Bei Verlust des Tieres vor der Übergabe erstattet der Züchter dem Käufer die Vorauszahlung vollständig zurück, sofern das Kätzchen vor diesem Zeitraum beim Züchter war.

 

5.9         

Im Falle einer Verletzung des Tieres vor seiner Übergabe, deren Folgen sich auf seine Gesundheit oder sein Aussehen auswirken, erstattet der Züchter dem Käufer die Anzahlung vollständig zurück, sofern das Kätzchen vor diesem Zeitraum beim Züchter war.

 

5.10       

Der Züchter behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen und die Anzahlung an den Käufer binnen 14 Werktagen zurückzuüberweisen.

 

5.11       

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kitten trägt der Käufer die volle und alleinige Verantwortung dafür.

 

6.  Vertragsrücktritt

 

 

6.1         

Sollte sich der Käufer irgendwann vom Tier trennen müssen, so hat er davon den Verkäufer rechtzeitig (umgehend) schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Verkäufer hat in diesem Fall ein Vorkaufsrecht und kann das Tier entsprechend zurücknehmen.

 

6.2         

Der Züchter hat im Falle des Weiterveräußerungswunsches durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach schriftlichen erhalt der Weiterveräußerungserklärung dem Käufer mitzuteilen, ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Erfolgt keine Mitteilung des Verkäufers (Züchter) innerhalb der 2-wöchigen Frist, so gilt dies als Zustimmung.

 

6.3         

Besteht seitens des Verkäufers kein Interesse bzw. keine Möglichkeit der Rücknahme des Tieres kann der Käufer dieses an einen geeigneten Platz abgeben. Sofern der Verkäufer von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers unaufgefordert mitzuteilen.

 

6.4         

Der Käufer verpflichtet sich jedoch, das Tier nicht an Tierheime, Versuchslabore, Zoohandlungen oder Händler abzugeben.

 

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7.  Datenschutzerklärung

 

7.1         

Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Daten Ihres Tieres durch den Verkäufer ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und soweit eine Verpflichtung zu deren Erhebung gesetzlich vorgesehen ist, erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

 

7.2         

Sie können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Zu den vorgenannten Zwecken wenden Sie sich bitte an den Verkäufer. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

 

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8.  Gerichtsstand

 

8.1         

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, somit Wien.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

8.2         

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

9.  Nebenabreden

Folgende mündliche Nebenabreden werden hiermit schriftlich festgehalten und sind Vertragsbestandteil:

 

 

 

 

 

Spätere Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und ausdrücklichen Bestätigung (Zustimmung) seitens des Verkäufers und Käufers.

Verkäufer (Züchter):

 

Irina Meier

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